Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) setzt sich seit Jahren für eine hochwertige Diagnostik und Therapie von Herzkreislauferkrankungen ein. Im Zuge dessen hat die DGK nicht invasiven Methoden der bildgebenden Diagnostik den Weg in die Versorgung gebahnt: Auf Initiative der DGK hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jüngst die Bewertung der Kardio-CT und Kardio-MRT aufgenommen.
Die Kardio-CT wird aktuell im Rahmen einer Methodenbewertung gemäß § 135 SGB V bewertet. Für die Kardio-MRT wurde eine Erprobung gemäß § 137e SGB V beantragt, verbunden mit der Hoffnung, dass der G-BA den Nutzen und die Relevant der Methode in den beantragten Indikationen anerkennt und ebenfalls in die Methodenbewertung überführt.
Ziel beider Bewertungsverfahren ist die vertragsärztliche Durchführung und Kostenerstattung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die DGK erwartet einen Einschluss beider Methoden in die Richtlinien der vertragsärztlichen Versorgung durch den G-BA in 2024.