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News

Die Ambassadors bei den DGK Herztagen

Zu den DGK Herztagen werden unsere DGK Ambassadors wieder vom Kongress berichten. Unter dem offiziellen Hashtag #DGKHerztage posten ausgewählte Kardiologinnen und Kardiologen ihre Updates live aus dem World Conference Center Bonn. Die Ambassadors repräsentieren dabei die vielen thematischen Schwerpunkte der kardiovaskulären Medizin. Somit soll ein reger Austausch in allen Bereichen während und nach den Sitzungen bei den Herztagen gewährleistet werden.

Alle interessierten X-User (ehemals Twitter) sind herzlich eingeladen, an den Diskussionen teilzunehmen. Weitere Informationen zu den DGK Herztagen werden außerdem über den X-Kanal der DGK unter @dgk_org veröffentlicht.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Ambassadors:

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Empfehlungen für die Dokumentation des Arzt-Vorbehalts für die stationäre Leistungserbringung im Rahmen des AOP-Vertrages 2023

Die im AOP-Vertrag getroffenen Vereinbarungen sind nach einer dreimonatigen Übergangsfrist inzwischen verbindlich umzusetzen. Die bisherigen G-AEP-Kriterien wurden in dem Vertrag durch sogenannte Kontext-Faktoren ersetzt, die nach Auffassung der DGK jedoch nicht geeignet sind, um Hochrisiko-Fälle zu erfassen.

Die verantwortlichen Ärzt:innen haben unabhängig von diesen Kontext-Faktoren die Möglichkeit, eine im AOP-Katalog enthaltende Prozedur stationär zu erbringen, wenn eine ambulante Durchführung nicht vertretbar erscheint. Die DGK hatte bereits 2015 und 2017 gemeinsam mit dem MD Kriterien für stationäre Aufenthalte nach kardiologischen Prozeduren erarbeitet.

Diese Kriterien wurden in tabellarischer Form zusammengestellt und durch wenige, weitere Kriterien ergänzt, die in der Task Force der DGK konsentiert wurden. Die Tabellen sind speziell für die bisher in den AOP-Katalog übernommenen Leistungen erarbeitet und können als (nicht rechtsverbindliche) Argumentationshilfe dienen, wenn der MD eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit anzweifelt.

Die Tabellen können Sie hier herunterladen:

Tabelle 1: Allgemeine Begründung für stationäre Leistungserbringung nach §2(2) bei Leistungen des AOP-Vertrags gem. §115b Absatz 1 SGB V vom 21.12.2022

Tabelle 2: Prozedur-bezogene Begründung (koronar) für stationäre Leistungserbringung nach §2(2) bei Leistungen des AOP-Vertrags gem. §115b Absatz 1 SGB V vom 21.12.2022

Tabelle 3: Prozedur-bezogene Begründung (Herzschrittmacher/ICD) für stationäre Leistungserbringung nach §2(2) bei Leistungen des AOP-Vertrags gem. §115b Absatz 1 SGB V vom 21.12.2022

 

DGK Herztage: Abstracts können bis zum 5. Juni eingereicht werden

Sie haben die Möglichkeit, Abstracts unter https://abstracts.dgk.org/ einzureichen.

Deadline für die Abstract-Einreichung ist der 5. Juni 2023
(12:00 Uhr mittags – keine Verlängerung!!).

Sie können vorab wählen, für welche Tagung Sie ein Abstract einreichen möchten:
1. Kardiologie Aktuell
2. Deutsche Rhythmus Tage
3. AGIKlive
4. Basic Science Meeting

Otto-Hess-Promotionsstipendiaten
Sie müssen anstelle eines Abschlussberichts ebenfalls ein Abstract einreichen.
Bitte wählen Sie den Subkongress „Kardiologie Aktuell“ aus. Ihre Abstracts werden dort automatisch gefiltert.

BASIC-SCIENCE-MEETING
Bitte wählen Sie Basic Science Meeting aus und geben Ihr Abstract unter dem Themengebiet 8 „Kardiovaskuläre Grundlagenforschung“ ein. Abstracts für das Basic Science Meeting müssen auf Englisch eingereicht werden.

Assistenz- und Pflegepersonal
Bitte reichen Sie Abstracts für das Assistenz- und Pflegepersonal direkt per E-Mail an kongress@dgk.org

Die 89. Jahrestagung in Mannheim zog 7.500 Besucher an

Heute ging die 89. Jahrestagung der DGK in Mannheim zu Ende.

Das spannende Programm mit dem Oberthema „Herzinsuffizienz-Epidemie: Mechanismen erforschen, Herzen heilen“, das Tagungspräsident Prof. Dr. Lars Maier gemeinsam mit der Programmkommission erstellt hatte, zog 7.500 Besucherinnen und Besucher an.

Die DGK bedankt sich von Herzen bei allen, die die Tagung zu einem großen Erfolg gemacht haben, sei es als Vorsitzende, Referierende, mit ihrem Besuch oder in der Organisation!

Auf unserem neuen Portal www.herzmedizin.de erfahren Sie mehr über die Highlights des Kongresses und eine umfangreiche Berichterstattung.

Prof. Dr. Stefan Blankenberg zum zukünftigen Präsidenten der DGK gewählt

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) wählte den Präsidenten der Gesellschaft für die Amtsperiode 2025-2027.

Im Rahmen der 89. Jahrestagung der DGK in Mannheim wurde der Hamburger Kardiologie Prof. Dr. Stefan Blankenberg von den anwesenden Mitgliedern mit 51,75 % der Stimmen gewählt. Er setzte sich damit knapp gegen Steffen Massberg aus München durch.

Mit Ende der 89. Jahrestagung der DGK am Samstag, 15. April 2023, endet auch die Amtszeit des bisherigen Präsidenten Prof. Dr. Stephan Baldus, Direktor der Medizinischen Klinik II des Herzzentrums der Universität zu Köln. Zu seinem Nachfolger wurde vor zwei Jahren Prof. Dr. Holger Thiele, Universitätsklinikdirektor Kardiologie am Herzzentrum Leipzig gewählt.

Neues Portal der DGK

herzmedizin.de vereint die gesamte Welt der Herz-Kreislauf-Medizin in einem Portal…

… und ersetzt nicht nur die Webseite kardiologie.org, sondern künftig auch die Seiten dgk.org und herzfitmacher.de.

Ärzt:innen, Grundlagenwissenschaftler:innen und das Pflege- und Assistenzpersonal in der Kardiologie finden dort eine aktuelle und fundierte Berichterstattung zu aktuellen Themen aus der kardiovaskulären Medizin und Wissenschaft genauso wie Einschätzungen zur Gesundheitspolitik, Beiträge zu Karrierethemen, Reports von den großen nationalen und internationalen Kongressen sowie zur Digitalisierung in der Kardiologie. Dabei nehmen die zahlreichen Angebote der DGK wie Leitlinien, Kongress-Videos und Fortbildungen der Akademie auf herzmedizin.de einen ebenso wichtigen Platz ein. Neue interaktive Features tragen zu einem modernen Nutzererlebnis bei.

Herzmedizin.de ist ab sofort live. Schauen Sie vorbei!

 

Der DGK-Jahresbericht 2022 ist da!

Der DGK-Jahresbericht 2022 steht nun auf unserer Homepage zur Verfügung.

Er enthält spannende Artikel zu zahlreichen Projekten, Kampagnen und Neuerungen, die von den vielen ehrenamtlich aktiven Mitgliedern der DGK in Kooperation mit der Geschäftsstelle erfolgreich umgesetzt wurden. Wie in jedem Jahr finden Sie im Jahresbericht auch das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung.

Hier finden Sie den Bericht als interaktives PDF.

Die Twitter-Ambassadors der 89. Jahrestagung

Verfolgen Sie die Jahrestagung live auf Twitter! Denn wieder twittern unsere Twitter-Ambassadors unter dem offiziellen Hashtag #DGKJahrestagung über ihr Kongresserlebnis. Die Ambassadors repräsentieren dabei die vielen thematischen Schwerpunkte der kardiovaskulären Medizin. Somit soll ein reger Austausch in allen Bereichen während und nach den Sitzungen der Jahrestagung gewährleistet werden.

Alle interessierten Twitter User sind natürlich herzlich eingeladen, an den Diskussionen teilzunehmen. Weitere Informationen werden über den Twitter Kanal der DGK unter @dgk_org veröffentlicht.

Folgen Sie jetzt unseren Ambassadors auf Twitter:

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Die bildgebende Diagnostik auf dem Weg in die Versorgung

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) setzt sich seit Jahren für eine hochwertige Diagnostik und Therapie von Herzkreislauferkrankungen ein. Im Zuge dessen hat die DGK nicht invasiven Methoden der bildgebenden Diagnostik den Weg in die Versorgung gebahnt: Auf Initiative der DGK hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jüngst die Bewertung der Kardio-CT und Kardio-MRT aufgenommen.

Die Kardio-CT wird aktuell im Rahmen einer Methodenbewertung gemäß § 135 SGB V bewertet. Für die Kardio-MRT wurde eine Erprobung gemäß § 137e SGB V beantragt, verbunden mit der Hoffnung, dass der G-BA den Nutzen und die Relevant der Methode in den beantragten Indikationen anerkennt und ebenfalls in die Methodenbewertung überführt.

Ziel beider Bewertungsverfahren ist die vertragsärztliche Durchführung und Kostenerstattung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die DGK erwartet einen Einschluss beider Methoden in die Richtlinien der vertragsärztlichen Versorgung durch den G-BA in 2024.