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Befristung der Zertifikate für die Zusatzqualifikationen Spezielle Rhythmologie und Interventionelle Kardiologie

Sowohl für Personen als auch Stätten, die ab dem 1. Juli 2020 die Aufnahme in die Programme zur Erlangung der Zusatzqualifikationen Spezielle Rhythmologie und Interventionelle Kardiologie beantragen, werden die Zertifikate nun mit einer Gültigkeit von 7 Jahren ausgestellt.

Mit dieser – dann für alle Curricula geltenden – befristeten Laufzeit leistet die DGK einen weiteren wichtigen Beitrag zur Optimierung und Vereinheitlichung ihrer Zertifizierungsverfahren und trägt dadurch dem damit verbundenen Qualitätsanspruch Rechnung.

Hinweis: Zertifikate, die bis zu diesem Zeitpunkt ohne zeitliche Befristung ausgestellt wurden, behalten ihre unbefristete Gültigkeit.