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Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie – Übergangsfrist endet am 31. August

Interventionell erfahrene Kardiologen können die Zusatzqualifikation im Rahmen der Übergangsregelung noch bis zum 31. August 2014 beantragen.

Voraussetzung ist, dass alle im Curriculum geforderten Leistungen bereits vor der Beantragung erbracht wurden. Ausgenommen ist hiervon lediglich die Fachkunde im Strahlenschutz, die Sie noch bis zum 31. März 2015 nachreichen können.

Die Anforderungen für diese Form der Beantragung können Sie dem Curriculum entnehmen.

Weitere Informationen zur Übergangsregelung finden Sie hier.