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Übergangsregelung für die Beantragung der Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz endet am 29. Februar 2020

Die erforderlichen Kenntnisse für eine State-of-the-Art-Therapie der Herzinsuffizienz und damit auch die Anforderungen an die behandelnden Ärzte sind deutlich gestiegen. Daher hat die DGK bereits Anfang letzten Jahres eine Zusatzqualifikation etabliert, die auf dem Curriculum Herzinsuffizienz basiert und es Kardiologen ermöglicht, ihre Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten auf dem Gebiet zu vertiefen.

Erfahrene Kardiologen haben die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation im Rahmen einer Übergangsregelung zu beantragen. Sie vereinfacht und verkürzt den Prozess zur Erlangung der Zusatzqualifikation.

Diese Übergangsregelung endet am 29. Februar 2020.

Für die fristgemäße Antragstellung ist das Eingangsdatum des Antrags entscheidend und nicht das Datum der finalen Bearbeitung.

Nach Ablauf der Übergangsregelung kann die Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz ausschließlich durch die Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden.

Eine Beantragung der Zusatzqualifikation ist ausschließlich online möglich. Alle Informationen finden Sie unter www.curricula.dgk.org/hi/