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Chest Pain Units sind Teil des neuen Konzepts zur stationären Notfallversorgung

In der vergangenen Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss zu einem gestuften System der stationären Notfallversorgung gefasst. Zum einen sollen mit dem neuen Konzept die unverzichtbaren medizinischen Anforderungen für die Patientenversorgung gesichert werden und zum anderen sind die beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen „Grundlage dafür, dass Krankenhäuser künftig Vergütungszuschläge erhalten können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen“, schreibt der G-BA in einer Pressemitteilung vom 19. April.

In das System wurden auch Chest Pain Units als expliziter Teil der stationären Notfallversorgung aufgenommen. „Die Regelungen des G-BA berücksichtigen auch spezielle Notfallversorgungsangebote wie die Schwerverletztenversorgung in Traumazentren, die Kindernotfallversorgung, die Versorgung von Schlaganfällen sowie die Versorgung von Durchblutungsstörungen am Herzen. Letztere müssen dann beispielsweise über entsprechende Spezialabteilungen – Stroke Units oder Chest Pain Units – verfügen und werden entgeltlich der Basisnotfallversorgung gleichgestellt“, so der G-BA.
Die gesamte Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie hier.

Die DGK zertifiziert Chest Pain Units seit 2008 mit dem Ziel, einheitliche Qualitätsstandards für diese Einrichtungen zu etablieren. Seitdem wurden 269 CPUs zertifiziert, 245 davon bereits rezertifiziert.