Auch wenn die Fachgesellschaften für Herzmedizin in Deutschland sich eine Zustimmung der Bundestagsabgeordneten zur Widerspruchslösung in der Organspende erhofft hatten, sehen die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK), die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG), die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e.V. (DGPK) und die Deutsche Herzstiftung e.V. in der nun getroffenen Entscheidung einen Schritt in die richtige Richtung.
„Für unsere vielen Herzpatienten, die auf der Warteliste in Deutschland registriert sind und dringend auf ein Spenderherz warten, wäre die Widerspruchslösung sicher besser gewesen“ so Prof. Zeiher, Präsident der DGK. Die Widerspruchslösung gilt in den meisten europäischen Ländern und geht mit einer höheren Transplantationsrate einher.
„Die Politik muss sich daran messen lassen, dass die nun beschlossenen Regeln, vor allem das Register rasch und effektiv realisiert werden“ betont Prof. Jan Gummert, Präsident der DGTHG. Hoffentlich wird durch die Diskussion um die Abstimmung im Bundestag mehr Aufmerksamkeit im positiven Sinne auf das Thema Transplantation gelenkt. „Nun gilt es, mit der Zustimmungslösung möglichst viele Menschen zum Nachdenken und zum Ausfüllen eines Spenderausweises zu bewegen“ so Prof. Andresen von der Deutschen Herzstiftung.
Außerdem betonen die Fachgesellschaften, dass weiterhin alles dafür getan werden muss, die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation bei der Organspende auch umzusetzen und die Kliniken dabei jede erforderliche Unterstützung erfahren sollten.