Die Programmkommission ist gem. § 10 Nr. 7 der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz-und Kreislaufforschung e.V. Organ der Gesellschaft.
Die Kommission erstellt gemeinsam mit den jeweiligen Tagungspräsidenten und im Einvernehmen mit dem Vorstand der DGK die wissenschaftlichen Programme der Gesellschaft für die Jahrestagung und die DGK-Herztage.
Sie organisiert die Durchführung der entsprechenden Sitzungen und entscheidet über Anfragen Dritter für die Veranstaltung weiterer Sitzungen.
Die Kommission besteht aus vier an einer Hochschule klinisch tätigen Mitgliedern, vier theoretisch-experimentell tätigen Mitgliedern, zwei nicht an einer Hochschule klinisch tätigen Mitgliedern, zwei niedergelassenen Mitgliedern, dem Tagungspräsidenten, dem zukünftigen Tagungspräsidenten der Jahrestagung, ggfs. weiteren Tagungspräsidenten anderer Tagungen, zwei Vertretern der Arbeitsgruppen und dem vorherigen Präsidenten als Koordinator der Arbeitsgruppen.
Weitere Einzelheiten können Sie der Geschäftsordnung der Programmkommission entnehmen.