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Stumme Gefahr: Herzrhythmusstörungen bleiben häufig unentdeckt

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  • Jeder zweite Mensch erleidet im Laufe seines Lebens eine Synkope, also eine kurze Ohnmacht, deren Ursache nicht selten Herzrhythmusstörungen sind.
  • Eine neue Studie zeigt: Bei vielen der Patienten bleiben diese Rhythmusstörungen bisher unentdeckt und damit unbehandelt
  • Implantierbare Ereignisrekorder helfen, diese Störungen im Herzrhythmus aufzudecken
  • Diese Ereignisrekorder können derzeit bei gesetzlich versicherten Patienten nicht leitliniengerecht angewendet werden, da sie nicht erstattet werden

Berlin, 10. Oktober 2019 – Kurze Ohnmachten sind ein häufig auftretendes Problem. Jeder zweite Mensch erleidet im Laufe seines Lebens eine solche sogenannte Synkope. In einigen Fällen liegen den Vorfällen Herzrhythmusstörungen zugrunde, die für die Patienten lebensgefährlich sein können. Die Synkope von heute kann den plötzlichen Herztod von morgen bedeuten.

Das international etablierte diagnostische Verfahren zum Nachweis der bei Synkopen zugrundeliegenden Rhythmusstörungen ist der implantierbare Ereignisrekorder. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Chip, der innerhalb weniger Minuten unter die Haut implantiert werden kann und über drei Jahre hinweg den Herzrhythmus aufzeichnet. Sollte also Wochen oder Monate nach der Implantation die nächste Ohnmacht auftreten, kann der Ereignisrekorder ausgelesen werden und offenbart den Herzrhythmus zum Zeitpunkt der Synkope.

Fast zwei Drittel der Loop-Rekorder zeichnen Herzrhythmusstörungen auf

Im Rahmen der DGK Herztage 2019 wurde heute eine Studie vorgestellt, die die große Bedeutung der Ereignisrekorder für die Patientenversorgung unterstreicht. Dr. Philipp Lacour von der Universitätsmedizin Charité Berlin und sein Team werteten die Daten von 434 Patienten aus, denen innerhalb der letzten sechseinhalb Jahre ein Ereignisrekorder implantiert worden war. Bei insgesamt 250 Patienten wurden mit dem Ereignisrekorder Episoden von Herzrhythmusstörungen registriert. Bis zur Diagnosestellung vergingen im Mittel 245 Tage. Bei 50 % der dokumentierten Episoden entsprach die aufgezeichnete Herzrhythmusstörung der Implantations-Indikation. Dies bedeutet zugleich, dass über 47 % der detektierten Rhythmusstörungen Zufallsbefunde waren.

„Unsere Studie zeigt, dass Ereignisrekorder eine große Bedeutung für die Diagnosestellung von bisher nicht dokumentierten Herzrhythmusstörungen haben“, kommentiert Lacour. „Bei ungefähr 60 % der Studien-Patienten ergab sich aus der im Ereignisrekorder dokumentierten Herzrhythmusstörung eine therapeutische Konsequenz.“ Eine frühzeitige Erkennung von Rhythmusstörungen erlabt das rechtzeitige Einleiten einer Therapie und kann so schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle verhindern.

In der Studie wurden die Patienten, denen ein Ereignisrekorder implantiert worden war, telemedizinisch begleitet. Dies verkürzt zusätzlich die Zeit bis zur Diagnosestellung und kann möglicherweise sogar unnötige Arztbesuche und Diagnostik ersparen.

Mangelnde Vergütung von Implantation und Nachsorge führt zu Unterversorgung

Obwohl der klinische Nutzen von Ereignisrekordern inzwischen durch zahlreiche Studien belegt ist, wird die Implantation bisher von den Krankenkassen in Deutschland als letzter Schritt in der Diagnostik angesehen und erst vergütet, wenn eine lange – in vielen Fällen unnötige – Diagnostikkaskade vorwegging. Die Nachsorge können Kardiologen derzeit überhaupt nicht abrechnen. Diese mangelnde Vergütungssituation sowohl bei der Implantation als auch bei der Nachsorge führt häufig dazu, dass die Ereignisrekorder erst gar nicht eingesetzt werden können.

Viele zum Teil lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen bleiben dadurch unentdeckt und den Patienten eine effektive Therapie verwehrt.

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Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine gemeinnützige wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit mehr als 10.000 Mitgliedern. Sie ist die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder und die Erstellung von Leitlinien. Weitere Informationen unter www.dgk.org