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DGK-Forschungsstipendium

Auslobungsfrist: 31. Januar / 31. Mai / 30. September eines jeden Jahres

Richtlinien über die Vergabe von Forschungsförderung durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Kardiologie und den kardiovaskulären Grundlagenfächern durch Vergabe von DGK-Forschungsstipendien. Die Fördersumme beträgt max. 50.000,- Euro für einen Förderzeitraum von 12 Monaten. Eingegangene Anträge für ein DGK-Stipendium werden nach Begutachtung durch unabhängige Gutachter regelmäßig (Mai, September, Dezember) vom Vorstand bestätigt.
Die DGK möchte junge Nachwuchswissenschaftler (m/w), die eine originelle und innovative Projektidee im Bereich der kardiovaskulären Grundlagen- bzw. translationalen/klinischen Forschung haben, mit dem Ziel fördern, einen Einstieg in kompetitive Forschungsbereiche zu ermöglichen und die für die Einreichung eines Projektantrags bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder einer vergleichbaren Forschungsförderungseinrichtung erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. In diesem Programm sollen ausdrücklich junge Nachwuchswissenschaftler in den ersten 4 Jahren nach der Promotion gefördert werden, die noch keine DFG- oder vergleichbare Förderung haben oder gehabt haben. Dies umfasst nicht Nachwuchsförderungen, die nur zur Finanzierung der eigenen Stelle in der frühen wissenschaftlichen Karriere dienen, wie etwa das Walter-Benjamin-Programm der DFG. Wichtigstes Kriterium stellt die Qualität und Originalität des Antrages dar.

Richtlinien:

  • Voraussetzung für eine persönliche Bewerbung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums der Medizin oder der Naturwissenschaften und die Fertigstellung einer Dissertationsarbeit.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Datum der Dissertation grundsätzlich nicht länger als 4 Jahre zurückliegen (Ausnahme: Anerkennung von Mutterschutz- und Elternzeiten sowie nachgewiesene Zeiten eines Tätigkeitsverbotes wegen Schwangerschaft oder Krankheit).
  • Der/die Bewerber/in darf noch nicht über eine signifikante Drittmittelförderung durch die DFG oder eine vergleichbare Förderung verfügen. Dies umfasst nicht Nachwuchsförderungen, die nur zur Finanzierung der eigenen Stelle in der frühen wissenschaftlichen Karriere dienen, wie etwa das Walter-Benjamin-Programm der DFG.
  • Die persönliche Bewerbung muss durch ein Mitglied der DGK unterstützt werden.
  • Die zeitgleiche Antragstellung mit gleichen Inhalten bei unterschiedlichen Förderern ist nicht zulässig.
  • Die Finanzierung eines Forschungsaufenthaltes im Ausland ist grundsätzlich möglich. Der Bewerber darf in diesem Fall aber keine persönliche finanzielle Zuwendung durch den Gastgeber erhalten.
  • Eine Bewerbung ist zum 31. Januar, 31. Mai und 30. September eines jeden Jahres möglich. Eingegangene Anträge für ein DGK-Forschungsstipendium im Bereich der Grundlagen- bzw. translationalen Forschung werden den Mitgliedern der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin (KEK) und im Bereich der klinischen Forschung der Kommission für Klinische Kardiovakuläre Medizin (KKK) vorgelegt. Die jeweilige Kommission schlägt 2 DGK Mitglieder als unabhängige Gutachter vor, die die Anträge anhand eines standardisierten Bewertungsbogens begutachten.
  • Die anonymisierten Gutachten werden dem Vorstand der DGK zusammen mit einem Votum der KEK bzw. KKK durch den KEK bzw. KKK Vorsitzenden, die /der als Berichterstatter (m/w) fungiert, jeweils der Mai-, September- und Dezembersitzung vorgelegt. Der Vorstand entscheidet über die vorliegenden Anträge. Vorstandsmitglieder sind von der Antragstellung ausgeschlossen; Mitarbeiter von Vorstandsmitgliedern sind antragsberechtigt. Hält die Geschäftsstelle bei divergierenden Gutachten eine Diskussion im Vorstand für notwendig, bleibt das betroffene Vorstandsmitglied vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Das DGK Forschungsstipendium sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Bewilligung, spätestens bis zum 1. September, oder zum 1. Januar und 1. April des Folgejahres, angetreten werden.
  • Die Fördersumme von maximal 50.000,- Euro steht projektbezogen für Personal- und Sachmittel sowie gegebenenfalls für Geräteinvestitionen bis maximal ein Drittel der Gesamtfördersumme zur Verfügung. Eine Förderung der eigenen Stelle ist möglich. Personalmittel sind ggf. steuer- und sozialabgabenpflichtig. Overhead-Kosten können durch das Stipendium nicht gedeckt werden.
  • Der bewilligte Betrag wird dem Stipendiaten (m/w) von der DGK auf ein extra einzurichtendes Konto / Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der er tätig ist. Für die Bewirtschaftung der Mittel ist die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung zuständig, dabei orientiert diese sich an dem von dem Stipendiaten vorgelegten Budgetplan (siehe Anhang 2). Nach Abschluss des Forschungsvorhabens legt die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung unaufgefordert der DGK einen Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vor. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.
  • Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGK das Recht vor, diese gegebenenfalls vom Mittelempfänger (m/w) zurückzufordern.
  • Sollte das Stipendium zur Finanzierung der eigenen Stelle verwendet werden, verpflichtet sich die Klinik die beantragte Freistellung auch tatsächlich zu gewährleisten. Wenn dies nicht eingehalten wird, muss das Stipendium von der entsprechende Einrichtung zurück bezahlt werden.
  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat bzw. die Stipendiatin nach Beendigung des Förderzeitraums im Rahmen der nachfolgenden Jahrestagung in einer speziellen dafür geschaffenen Sitzung über den Fortgang der Arbeiten in Form eines wissenschaftlichen Vortrags, ersatzweise eines Postervortrags, zu berichten. Dies ersetzt ggf. den Abschlussbericht. Für die Präsentation der Ergebnisse durch die Stipendiaten können einmalig Reisemittel bis zu 250 € beantragt werden.
  • Publikationen unter Beteiligung des Stipendiaten müssen einen Hinweis auf die DGK als Förderer enthalten und der DGK mitgeteilt werden.

Die Auszahlung der beantragten Fördersumme erfolgt ausschließlich auf deutsche Konten.

Das DGK-Forschungsstipendium kann nur einmal pro Stipendiat/-in vergeben werden.

Struktur der Bewerbung:

  • Umfang: 5 DIN-A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand) ohne Anhänge
  • Inhalt: Titel der Arbeit, Wissenschaftlicher Hintergrund und eigene Vorarbeiten (max. 1-2 Seiten).
    Klare Arbeitshypothese gefolgt von zu bearbeitenden Fragestellungen mit strukturiertem Arbeitsprogramm (max. 3 Seiten)
  • Anhang 1: Verzeichnis der in der Projektbeschreibung zitierten Literatur
  • Anhang 2: Tabellarischer Budgetplan gemäß DFG-Richtlinien (max. 1 Seite)
  • Anhang 3: Kurzer Lebenslauf gemäß DFG-Richtlinien (max. 2 Seiten), einschließlich Publikationsverzeichnis (nur Original- und ggf. Übersichtsarbeiten mit dem/der Antragsteller/in als Autor/in);
  • Anhang 4: Befürwortende Stellungnahme eines DGK-Mitglieds
  • Anhang 5: Befürwortung durch den Leiter (m/w) der Arbeitsgruppe, bei dem das Forschungsvorhaben durchgeführt wird (kann identisch mit dem Unterzeichner (m/w) von Anhang 4 sein)

Der Antrag ist per E-Mail mit Anschreiben inklusive Erklärung zu „Antrag an anderer Stelle“, „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien und einer Erklärung, dass die gastgebende Institution keine „Overhead-Finanzierung“ einfordert mit dem Betreff „Bewerbung um ein DGK-Forschungsstipendium“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org). Die Unterlagen sollen einzeln als PDF der E-Mail angehängt sein. Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt.
Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen. Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts ist ausgeschlossen.

Antrag auf Verlängerung:

Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr ab Zugang der Stipendienmittel, sie ist unter besonderen Umständen auf Antrag um weitere 6 Monate kostenneutral verlängerbar.

Die Anträge auf Verlängerung sollen rechtzeitig (mind. 4 Monate) vor Ablauf des Förderzeitraums in der Geschäftsstelle eingehen. Der Antrag auf Verlängerung ist per E-Mail mit dem Betreff „Verlängerung DGK-Stipendium/ Name des/der Stipendiaten/Stipendiatin“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org).

Der Antrag auf Verlängerung soll folgende Punkte beinhalten:

  • Antragsschreiben nebst präziser und plausibler Begründung für die Verlängerung (Umfang: max. 2 DIN-A4 Seiten, Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand)
  • Zwischenbericht, der den aktuellen Forschungsstand aufweist (Umfang: max. 1 DIN-A4 Seite, Arial, Schriftgröße 11)
  • Befürwortung und Unterstützung der Verlängerung durch den/die Leiter/-in der Arbeitsgruppe

Über die Verlängerung entscheidet der Vorstand. Bei Verlängerungsanträgen aufgrund von Elternzeit oder wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie entscheidet der/die Vorsitzende der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.
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