Auslobungsfrist: 31. Januar / 31. Mai / 30. September eines jeden Jahres

DGK-Forschungsstipendium

Gefördert von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.

 

DGK-Forschungsstipendium

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Kardiologie und den kardiovaskulären Grundlagenfächern durch Vergabe von DGK-Forschungsstipendien. 

Gefördert von

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Über das Stipendium

 

Die Fördersumme beträgt max. 50.000,- Euro für einen Förderzeitraum von 12 Monaten. Eingegangene Anträge für ein DGK-Stipendium werden nach Begutachtung durch unabhängige Gutachter:innen regelmäßig (Mai, September, Dezember) vom Vorstand bestätigt.
Die DGK möchte junge Nachwuchswissenschaftler:innen, die eine originelle und innovative Projektidee im Bereich der kardiovaskulären Grundlagen- bzw. translationalen/klinischen Forschung haben, mit dem Ziel fördern, einen Einstieg in kompetitive Forschungsbereiche zu ermöglichen und die für die Einreichung eines Projektantrags bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder einer vergleichbaren Forschungsförderungseinrichtung erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. In diesem Programm sollen ausdrücklich junge Nachwuchswissenschaftler:innen in den ersten vier Jahren nach der Promotion gefördert werden, die noch keine DFG- oder vergleichbare Förderung haben oder gehabt haben. Dies umfasst nicht Nachwuchsförderungen, die nur zur Finanzierung der eigenen Stelle in der frühen wissenschaftlichen Karriere dienen, wie etwa das Walter-Benjamin-Programm der DFG. Wichtigstes Kriterium stellt die Qualität und Originalität des Antrags dar.

  • Voraussetzung für eine persönliche Bewerbung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums der Medizin oder der Naturwissenschaften und die Fertigstellung einer Dissertationsarbeit (die Urkunde muss vorliegen) bzw. äquivalent akademische Leistungen.

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Datum der Dissertation grundsätzlich nicht länger als vier Jahre zurückliegen (Ausnahme: Anerkennung von Mutterschutz- und Elternzeiten sowie nachgewiesene Zeiten eines Tätigkeitsverbotes wegen Schwangerschaft oder Krankheit).

  • Der/Die Bewerber:in darf noch nicht über eine signifikante Drittmittelförderung durch die DFG oder eine vergleichbare Förderung verfügen. Dies umfasst nicht Nachwuchsförderungen, die nur zur Finanzierung der eigenen Stelle in der frühen wissenschaftlichen Karriere dienen, wie etwa das Walter-Benjamin-Programm der DFG.

  • Die persönliche Bewerbung muss durch ein Mitglied der DGK unterstützt werden.

  • Die zeitgleiche Antragstellung mit gleichen Inhalten bei unterschiedlichen Förderern ist nicht zulässig.

  • Die Finanzierung eines Forschungsaufenthaltes im Ausland ist grundsätzlich möglich. Der/Die Bewerber:in darf in diesem Fall aber keine persönliche finanzielle Zuwendung durch den Gastgeber erhalten.

  • Eine Bewerbung ist zum 31. Januar, 31. Mai und 30. September eines jeden Jahres möglich. Eingegangene Anträge für ein DGK-Forschungsstipendium im Bereich der Grundlagen- bzw. translationalen Forschung werden den Mitgliedern der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin (KEK) und im Bereich der klinischen Forschung der Kommission für Klinische Kardiovakuläre Medizin (KKK) vorgelegt. Der Vorstand entscheidet über die vorliegenden Anträge jeweils in der Mai-, September- und Dezembersitzung. Vorstandsmitglieder sind von der Antragstellung ausgeschlossen; Mitarbeiter:innen von Vorstandsmitgliedern sind antragsberechtigt.

  • Das DGK Forschungsstipendium sollte innerhalb von drei Monaten nach der Bewilligung, spätestens bis zum 1. September, oder zum 1. Januar und 1. April des Folgejahres, angetreten werden.

  • Die Fördersumme von maximal 50.000,- Euro steht projektbezogen für Personal- und Sachmittel sowie gegebenenfalls für Geräteinvestitionen bis maximal ein Drittel der Gesamtfördersumme zur Verfügung. Eine Förderung der eigenen Stelle ist möglich. Personalmittel sind ggf. steuer- und sozialabgabenpflichtig. Overhead-Kosten können durch das Stipendium nicht gedeckt werden.

  • Der bewilligte Betrag wird dem/der Stipendiat:in von der DGK auf ein extra einzurichtendes Konto/Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der er/sie tätig ist. Für die Bewirtschaftung der Mittel ist die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung zuständig, dabei orientiert diese sich an dem von dem/der Stipendiat:in vorgelegten Budgetplan (siehe Anhang 2). Nach Abschluss des Forschungsvorhabens legt die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung unaufgefordert der DGK einen Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vor. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.

  • Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGK das Recht vor, diese gegebenenfalls vom Mittelempfänger bzw. von der Mittelempfängerin zurückzufordern.

  • Sollte das Stipendium zur Finanzierung der eigenen Stelle verwendet werden, verpflichtet sich die Klinik die beantragte Freistellung auch tatsächlich zu gewährleisten. Wenn dies nicht eingehalten wird, muss das Stipendium von der entsprechende Einrichtung zurückbezahlt werden.

  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendiat:in nach Beendigung des Förderzeitraums im Rahmen der nachfolgenden Jahrestagung in einer speziellen dafür geschaffenen Sitzung über den Fortgang der Arbeiten in Form eines wissenschaftlichen Vortrags, ersatzweise eines Postervortrags, zu berichten. Dies ersetzt ggf. den Abschlussbericht. Für die Präsentation der Ergebnisse durch die Stipendiaten bzw. Stipendiatinnen können einmalig Reisemittel bis zu 250,- Euro beantragt werden.

  • Publikationen unter Beteiligung des/der Stipendiat:in müssen einen Hinweis auf die DGK als Förderer enthalten und der DGK mitgeteilt werden.

  • Die Auszahlung der beantragten Fördersumme erfolgt ausschließlich auf deutsche Konten.

  • Das DGK-Forschungsstipendium kann nur einmal pro Stipendiat:in vergeben werden.

  • Umfang: 5 DIN-A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand) ohne Anhänge

  • Inhalt: Titel der Arbeit, Wissenschaftlicher Hintergrund und eigene Vorarbeiten (max. 1-2 Seiten). Klare Arbeitshypothese gefolgt von zu bearbeitenden Fragestellungen mit strukturiertem Arbeitsprogramm (max. 3 Seiten)

  • Anhang 1: Verzeichnis der in der Projektbeschreibung zitierten Literatur

  • Anhang 2: Tabellarischer Budgetplan gemäß DFG-Richtlinien (max. 1 Seite)

  • Anhang 3: Kurzer Lebenslauf gemäß DFG-Richtlinien (max. 2 Seiten), einschließlich Publikationsverzeichnis (nur Original- und ggf. Übersichtsarbeiten mit dem/der Antragsteller:in als Autor:in)

  • Anhang 4: Befürwortende Stellungnahme eines DGK-Mitglieds

  • Anhang 5: Befürwortung durch den/die Leiter:in der Arbeitsgruppe, bei dem/der das Forschungsvorhaben durchgeführt wird (kann identisch mit dem/der Unterzeichner:in von Anhang 4 sein)

 

Der Antrag ist per E-Mail mit Anschreiben inklusive Erklärung zu „Antrag an anderer Stelle“, „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien und einer Erklärung, dass die gastgebende Institution keine „Overhead-Finanzierung“ einfordert mit dem Betreff „Bewerbung um ein DGK-Forschungsstipendium“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org). Die Unterlagen sollen einzeln als PDF der E-Mail angehängt sein. Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt.

 

Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen. Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts ist ausgeschlossen.

Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr ab Zugang der Stipendienmittel, sie ist unter besonderen Umständen auf Antrag um weitere sechs Monate kostenneutral verlängerbar.

 

Die Anträge auf Verlängerung sollen rechtzeitig (mind. 4 Monate) vor Ablauf des Förderzeitraums in der Geschäftsstelle eingehen. Der Antrag auf Verlängerung ist per E-Mail mit dem Betreff „Verlängerung DGK-Stipendium/ Name des/der Stipendiaten/Stipendiatin“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org).

 

Der Antrag auf Verlängerung soll folgende Punkte beinhalten:

 

  • Antragsschreiben nebst präziser und plausibler Begründung für die Verlängerung (Umfang: max. 2 DIN-A4 Seiten, Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand)

  • Zwischenbericht, der den aktuellen Forschungsstand aufweist (Umfang: max. 1 DIN-A4 Seite, Arial, Schriftgröße 11)

  • Befürwortung und Unterstützung der Verlängerung durch den/die Leiter:in der Arbeitsgruppe

 

Über die Verlängerung entscheidet die Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin. Bei Verlängerungsanträgen aufgrund von Elternzeit oder wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie entscheidet der/die Vorsitzende der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisträger:innen

 

2023 - Dr. Sabine Rebs (Würzburg), Dr. Heiko Schulz (München), Dr. Vera Stroikova (Heidelberg), Dr. Enaam Chleilat (Freiburg), Dr. Tsai-Sang Dederichs (Freiburg), Dr. Eric Schoger (Göttingen), Dr. Stevan Stojanovic (Hannover), Dr. Christoph Hofmann (Heidelberg), Lukas Zanders (Frankfurt am Main)

 

2022 - Dr. Breanne Cameron (Bad Krozingen), Dr. Federica Diofano (Ulm), Dr. Mark Colin Gissler (Bad Krozingen), Dr. Elias Rawish (Lübeck), Dr. Ramona Emig (Bad Krozingen), Dr. Florian Kleefeldt (Würzburg), Dr. Duygu Koca (Bad Krozingen), Dr. Dongchao Lu (Hannover), Dr. Nathalie Weber (Hannover), Dr. Jan Federspiel (Homburg/Saar), Dr. Elias Haj-Yehia (Essen), Dr. Mario Gustavo Pavez-Giani (Göttingen)

 

2021 - Dr. Lucas Bacmeister (Heidelberg), Dr. Niklas Beyhoff (Berlin), Dr. Harikrishnareddy Paluvai (Heidelberg), Dr. Erik Klapproth (Dresden), Dr. Philip Düsing (Bonn), Dr. Simon Lebek (Regensburg), Dr. Mark Pepin (Heidelberg), Dr. Shambhabi Chatterjee (Hannover), Dr. Julian Friebel (Berlin), Dr. Alexander von Ehr (Bad Krozingen), Dr. Karolina Weinmann (Ulm)  

 

2020 - Dr. Philipp Nicol (München), Laura Wienecke (Heidelberg), Dr. Ruping Chen (Würzburg), Gabriela Santos (Göttingen), Dr. Jeannine Hoepfner (Göttingen), Dr. Mohammed Rabiul Hosen (Bonn), Dr. Sindy Giebe-Pohling (Dresden), Dr. Teresa Gerhardt (Berlin), Dr. Sven Stockhausen (München)

 

2019 - Dr. Mona Malek Mohammadi (Heidelberg), Dr. Moritz von Scheidt (München), Dr. Maximilian Mauler (München), Dr. Thomas Körtl (Regensburg), Dr. Carl Vahldieck (Lübeck), Dr. Ekaterina Legchenko (Hannover), Dr. Elisabeth Tamara Strässler (Berlin), Dr. Mandy Kleinsorge (Göttingen), Vivien Kmietczyk (Heidelberg), Lidia Gaal (Leipzig), Dr. Muhammed Gercek (Bad Oeynhausen), Dr. Maarten van den Hoogenhof (Heidelberg), Dr. Hannah Fürniss (Bad Krozingen)

 

2018 - Karin Ziegler (München), Dr. Andreas Zietzer (Bonn), Dr. Eva Berghausen (Köln), Dr. Susanne Klatt (Regensburg), Rasmus Rivinius (Heidelberg), Dr. Karl-Philipp Rommel (Leipzig), Dr. Jana Grune (Berlin), Dr. Dario Bongiovanni (München), Dr. Felix Wiedmann (Heidelberg), Dr. Matthias Dewenter (Dewenter), Dr. Tobias Weinberger (München)

 

2017 - Dr. Heike Langbein (Dresden), Dr. Bastian Bruns (Heidelberg), Dr. Victoria Johnson (Würzburg), Dr. Elif Levent (Göttingen), Dr. Aniela Petrescu (Leuven, NL), Dr. Ann-Kathrin Rahm (Heidelberg), Dr. Philipp Schlegel (Heidelberg)

 

2016 - Dr. Felix jansen (Bonn), Dr. Ingo Staudacher (Heidelberg), Dr. Jes-Niels Boeckel (Heidelberg), Dr. Felix Hohendanner (Berlin), Dr. Florian Kahles (Aachen), Dr. Chrysovalandis Schwale (Heidelberg), Dr. Anca Rezeda Florian (Münster), Dr. Richard Schell (Heidelberg), Dr. Kun Zhang (Berlin)

 

2015 - Dr. Qian Zhou (Bad Krozingen)

Kontakt

Désirée Dross

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
- Herz- und Kreislaufforschung e. V.
German Cardiac Society
Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211/ 600 692 23
Fax: +49 (0) 211/ 600 692 10
E-Mail: preise-stipendien@dgk.org

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