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Zusatzqualifikation Sportkardiologie kann beantragt werden

Die Bedeutung der körperlichen Aktivität in der Primär- und Sekundärprävention kardialer Erkrankungen ist seit Langem bekannt. Regelmäßiges und strukturiertes Training ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Behandlung kardial erkrankter Patienten. Zunehmend wird darüber hinaus von Freizeit- und Leistungssportlern eine kardiologische Diagnostik gewünscht, um potenziell bedrohliche kardiale Erkrankungen zu erkennen. Sowohl für eine qualifizierte Trainingsberatung kardial erkrankter Personen als auch für die Unterscheidung zwischen physiologischen, sportbedingten Veränderungen von krankhaften Befunden ist ein fundiertes sportkardiologisches Wissen erforderlich.

Das Curriculum Sportkardiologie orientiert sich an den Empfehlungen der European Association of Cardiovascular Prevention and Rehabilitation der European Society of Cardiology und ist in 3 Stufen gegliedert (Stufe 1 und 2: Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation, Stufe 3: gesamtes sportkardiologisches Spektrum einschließlich Beurteilung von Leistungsportlern). Ziele des Curriculums sind die höhere individuelle Qualifizierung sowie eine verbesserte Qualität der Versorgung von Patienten bzw. Athleten mit sportkardiologischen Fragestellungen.

Bis zum 28.02.2021 gilt eine Übergangsregelung, die es erfahrenen Kardiologinnen und Kardiologen mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin ermöglicht, die Anerkennung der Zusatzqualifikation gemäß dem Curriculum zu erhalten. Sie kann ab sofort beantragt werden.
Die DGK hat eine Gruppe von Gutachtern zur Begutachtung der Anträge gebildet. Alle weiteren Informationen zur Antragstellung sind verfügbar unter https://curricula.dgk.org/sk/.

Nach Ende der Übergangsregelung ist es ausschließlich durch Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm möglich, die Zusatzqualifikation zu erlangen.