Die Übergangsregelung für die persönliche Anerkennung der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie gemäß dem Curriculum der DGK endet am 30.09.2017. Die Übergangsregelung können Kolleginnen und Kollegen nutzen, die während der 3 Jahre vor Antragstellung die im Curriculum Kardiale Computertomographie geforderten Mindestzahlen in der kardialen CT über den entsprechenden Mindestzeitraum nachweisen können. Erfreulicherweise konnte schon vielen Kardiologinnen und Kardiologen die Anerkennung im Rahmen dieser Übergangsregelung ausgesprochen werden.
Bei Interesse, die Übergangsregelung zu nutzen, ist eine rechtzeitige Antragseinreichung bis zum 30.09.2017 notwendig. Ab dem 01.10.2017 kann die Anerkennung der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie ausschließlich über die Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erlangt werden.
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie hier.