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Übergangsfrist für die Beantragung der Zusatzqualifikation Sportkardiologie endet am 28. Februar 2021

Die Bedeutung der körperlichen Aktivität in der Primär- und Sekundärprävention kardialer Erkrankungen ist seit Langem bekannt. Regelmäßiges und strukturiertes Training ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Behandlung kardial erkrankter Patienten. Zunehmend wird darüber hinaus von Freizeit- und Leistungssportlern eine kardiologische Diagnostik gewünscht, um potenziell bedrohliche kardiale Erkrankungen zu erkennen. Sowohl für eine qualifizierte Trainingsberatung kardial erkrankter Personen als auch für die Unterscheidung zwischen physiologischen, sportbedingten Veränderungen von krankhaften Befunden ist ein fundiertes sportkardiologisches Wissen erforderlich. Daher hat die DGK bereits Anfang letzten Jahres eine Zusatzqualifikation etabliert, die auf dem Curriculum Sportkardiologie basiert und es Kardiologen ermöglicht, ihre Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten auf dem Gebiet zu vertiefen.

Erfahrene Kardiologen haben die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation im Rahmen einer Übergangsregelung zu beantragen. Sie vereinfacht und verkürzt den Prozess zur Erlangung der Zusatzqualifikation.

Diese Übergangsregelung endet am 28. Februar 2021.

Nach Beendigung der Übergangsregelung kann die Zusatzqualifikation nur noch über die Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden.

Alle Informationen finden Sie unter https://curricula.dgk.org/sk/.