Um Mitarbeiter*innen in kardiologischen Assistenz- und Pflegeberufen bei der beruflichen Fortbildung zu unterstützen, erstattet die DGK bis zu 350 € der Teilnahmegebühren für die Fortbildungen zur spezialisierten Herzinsuffizienz-Assistenz.
Die Inhalte der Schulungen wurden in einem Fortbildungscurriculum festgelegt. Die Kurse werden an verschiedenen Standorten in Deutschland angeboten. Eine Liste dieser Standorte finden Sie hier.
Die Zulassung zur Fortbildung kann erfolgen, wenn eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer kardiologisch-fachärztlichen Arztpraxis oder eine vergleichbare Berufserfahrung in der stationären Versorgung nachgewiesen wird.
Erstattet werden nicht nur die Teilnahmegebühren für künftige Kurse, sondern auch für alle Kurse, die ab Januar 2021 stattgefunden haben.
Mehr Informationen zu dem Stipendium finden Sie hier.