Seit dem 16.07.2018 können sie die Anerkennung der Zusatzqualifikation nach der Übergangsregelung beantragen. Die Übergangsregelung gilt bis zum 29. Februar 2020 und ermöglicht es erfahrenen Kardiologinnen und Kardiologen, die Anerkennung der modularen Zusatzqualifikation zu erhalten.
Nach Ende der Übergangsregelung können reguläre Anträge zur Aufnahme in das Programm gestellt werden.
Hier finden Sie mehr Informationen zu dem Curriculum und der Beantragung der Zusatzqualifikation.