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Leitlinien zum Fahrverbot bei ICD-Patienten: Anspruch und Realität

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Dr. Friederike Hartel, Hamburg 

Forensische Aspekte in der Verkehrstauglichkeit spielen bei zunehmender Mobilität kardiologischer Patienten eine immer wichtigere Rolle. Für ICD-Patienten gibt es klar formulierte nationale und internationale Empfehlungen. Unklar ist, in wie weit diese Empfehlungen von den Patienten realisiert, akzep-tiert und tatsächlich umgesetzt werden. Um dies zu überprüfen führten wir am Universitären Herzzentrum Hamburg eine Befragung unserer Patienten durch. Jeder der zuvor bei uns implantierten Patienten hatte zum Entlassungszeitpunkt eine individualisierte Empfehlung bzgl. der Fahrtauglichkeit erhalten, welche zusätzlich in schriftlicher Form im Arztbrief dokumentiert wurde. 

 Im Rahmen der ambulanten Nachsorgeuntersuchung wurden alle Patienten standardisiert befragt. Evaluiert werden sollte sowohl die Qualität der Ver-mittlung des Fahrverbotes als auch die tatsächliche Compliance der Patienten. Unsere Ergebnisse beziehen sich auf 60 befragte Patienten. Das mittlere Alter betrug 68,5 Jahre (21-83 Jahre). 46,67% der Patienten wurden primärprophylaktisch, 53,33% sekundärprophylaktisch mit einem ICD versorgt. Rhythmusstabilität seit Implantation (d.h. keine therapiebedürftigen Episoden von ventrikulären Tachykardien oder Kammerflimmern) war in 60% vorhanden. Die befragten Patienten waren mit zwei Ausnahmen ausschließlich Privatfahrer, die PKW nutzen. Die Dauer des Fahrverbotes variierte zwischen 1-3 Monaten. Unsere Befragung erfolgt mit einem standardisierten Fragebogen und wurde ausschließlich von einem und dem selben ärztlichen Mitarbeiter im direkten Patientenkontakt durchgeführt. 42% der Befragten geben an, nie von dem Thema Fahrverbot gehört zu haben. Nur 58,3% der ICD-Träger bestätigen, über ihr Fahrverbot ausreichend informiert worden zu sein. Verständnis für ein Fahrverbot äußerten zwar 68,33% der Befragten, tatsächlich daran gehalten haben sich laut unserer Untersuchung jedoch nur 58,33%. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass fast die Hälfte aller Patienten sich nicht an das Gespräch über das Thema Fahrverbot erinnern konnte. Deutlich mehr als ein Drittel (41,67%) aller Patienten hielt sich darüber hinaus nicht an die Empfehlungen und missachtete das Fahrverbot gelegentlich oder dauerhaft. Eine bessere Dokumentation ist aus ärztlich-forensischer Sicht erforderlich. Augenscheinlich ist bei Entlassgesprächen und Arztbriefschreibung noch stärker darauf zu achten, dass das Thema Fahrverbot einen höheren Stellenwert bekommt. 

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine gemeinnützige wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit mehr als 8500 Mitgliedern. Sie ist die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder und die Erstellung von Leitlinien. Weitere Informationen unter www.dgk.org