Defi-Patienten: Empfehlungen zu Fahrtauglichkeit oft nicht umgesetzt
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Vom 23. – 26. April 2014 findet in Mannheim die 80. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) statt.
Mannheim, Mittwoch, 23. April 2014 – Fast die Hälfte der Herzpatienten, denen wegen bedrohlicher Herzrhythmusstörungen und eingeschränkter Ventrikelfunktion ein Kardioverter-Defibrillator (ICD) implantiert wurde, erinnern sich nicht daran, dass sie ihr Arzt über ihre eingeschränkte Fahrtauglichkeit und die Empfehlung, kein Auto zu lenken, aufgeklärt hat. Deutlich mehr als ein Drittel (41,67%) hält sich nicht an die diesbezügliche Empfehlung und missachtete das Fahrverbot gelegentlich oder dauerhaft. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Universitäten Herzzentrums Hamburg, die auf der 80. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) präsentiert wurde. Im Congress Center Rosengarten Mannheim tagen von 23. bis 26. April 8.500 Kardiologen aus 25 Ländern. „Augenscheinlich ist bei Entlassungsgesprächen und im Arztbrief noch stärker darauf zu achten, dass das Thema Fahrverbot hier einen höheren Stellenwert bekommt“, so Studienautorin Dr. Friederike Hartel. Auch eine bessere Dokumentation sei aus ärztlich-forensischer Sicht erforderlich.
Der Hintergrund der Untersuchung: Angesichts zunehmender Mobilität der Herzpatienten müssen ihre Behandler sich vermehrt auch mit der Frage beschäftigen, ob in Hinblick auf die jeweilige Erkrankung oder Therapie die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt sein könnte. Für ICD-Patienten gibt es nationale und internationale Empfehlungen, die mögliche Einschränkungen aufgrund von potenziellen Gefährdungen berücksichtigen.
Am Universitären Herzzentrum Hamburg erhalten ICD-Patienten bei der Entlassung eine individuelle Empfehlung zur Fahrtauglichkeit, die auch im Arztbrief dokumentiert wird. Für die in Mannheim präsentierte Studie wurden im Rahmen der ambulanten Nachsorgeuntersuchung zu dieser Empfehlung bisher 60 Patienten standardisiert befragt. Bei den befragten Patienten (Durchschnittsalter 68,5 Jahre) variierte die Dauer des empfohlenen Verzichts aufs Autolenken zwischen einem und drei Monaten. 68,33 Prozent der Studienteilnehmer äußerten zwar Verständnis für ein krankheitsbedingtes Fahrverbot, tatsächlich daran gehalten haben sich aber nur 58,33 Prozent.
Quelle: DGK Abstract P1775: F. Hartel et al, Leitlinien zum Fahrverbot bei ICD-Patienten: Anspruch und Realität. Clin Res Cardiol 103, Suppl 1, April 2014
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Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit über 8500 Mitgliedern. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder. 1927 in Bad Nauheim gegründet, ist die DGK die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Weitere Informationen unter www.dgk.org.