Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf
Tel.: + 49 211 600692-0
Fax: + 49 211 600692-10
info@dgk.org

DGK-Stipendium (gültig bis 31.08.2016)

Dieses Stipendium endet zum 31.08.2016
Neue DGK Stipendien:
DGK – Clinician-Scientist-Programm (CSP)
DGK-Forschungsstipendium

Richtlinien über die Vergabe von Forschungsförderung durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Kardiologie und den kardiovaskulären Grundlagenfächern durch Vergabe von DGK-Stipendien. Die Fördersumme beträgt max. 50.000,- Euro für einen Förderzeitraum von 12 Monaten. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Eingegangene Anträge für ein DGK-Stipendium werden nach Begutachtung durch unabhängige Gutachter regelmäßig (Mai, September, Dezember) vom Vorstand bestätigt.

Richtlinien:

Voraussetzung für eine persönliche Bewerbung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums und die Fertigstellung einer Dissertationsarbeit.

  • Der/die Bewerber/in soll zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Die persönliche Bewerbung muss durch ein Mitglied der DGK unterstützt werden.
  • Zeitgleiche Antragstellung mit gleichen Inhalten bei unterschiedlichen Förderern ist nicht zulässig.
  • Forschungsaufenthalte im Ausland sind möglich.
  • Die Fördersumme von maximal 50.000,- Euro steht Projekt-bezogen für Personal- und Sachmittel zur Verfügung. Förderung der eigenen Stelle ist möglich. Personalmittel sind ggf. steuer- und sozialabgabenpflichtig.
  • Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr ab Zugang der Stipendienmittel, sie ist unter besonderen Umständen auf Antrag um weitere 6 Monate kostenneutral verlängerbar. (s. Punkt „Antrag auf Verlängerung“)
  • Die eingereichten Anträge werden durch fachlich ausgewiesene Mitglieder der DGK begutachtet. Anhand der anonymisierten Gutachten entscheidet der DGK-Vorstand über die Vergabe der Förderung. Die vollständigen Anträge sollten daher mindestens 6 Monate vor Antritt des Forschungsvorhabens in der Geschäftsstelle eingehen, damit der Vorstand rechtzeitig über die Vergabe entscheiden kann. Vorstandsmitglieder sind von der Antragstellung ausgeschlossen; Mitarbeiter von Vorstandsmitgliedern sind antragsberechtigt. Hält die Geschäftsstelle bei divergierenden Gutachten eine Diskussion im Vorstand für notwendig, bleibt das betroffene Vorstandsmitglied vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat bzw. die Stipendiatin der DGK im Rahmen der nachfolgenden Jahres-bzw. Herbsttagung in einer speziellen dafür geschaffenen Sitzung über den Fortgang der Arbeiten in Form eines wissenschaftlichen Vortrags, ersatzweise eines Postervortrags, zu berichten. Dies ersetzt den Abschlussbericht
  • Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der beantragten Fördersumme ausschließlich auf deutsche Konten erfolgen kann.
  • Das Stipendium kann nur einmal pro Stipendiat/-in vergeben werden!

Struktur der Bewerbung:

  • Umfang: 3 Din-A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand) ohne Anhänge
  • Inhalt
    Wissenschaftlicher Hintergrund und eigene Vorarbeiten (max. 1 Seite)
    Klare Arbeitshypothese gefolgt von zu bearbeitenden Fragestellungen mit strukturiertem Arbeitsprogramm (max. zwei Seiten)
  • Anhang 1: Verzeichnis der in der Projektbeschreibung zitierten Literatur
  • Anhang 2: Tabellarischer Budgetplan gemäß DFG-Richtlinien (max. 1 Seite)
  • Anhang 3: Kurzer Lebenslauf gemäß DFG-Richtlinien (max. 2 Seiten), einschließlich Publikationsverzeichnis (nur Original- und ggf. Übersichtsarbeiten mit dem/der Antragsteller/in als Autor/in);
    erwartet werden mind. 1-2 Originalarbeiten als Erstautor/in in anerkannten internationalen Journalen mit Peer Review
  • Anhang 4: Befürwortende Stellungnahme eines DGK-Mitglieds
  • Anhang 5: Befürwortung durch Leiter/-in der aufnehmenden Arbeitsgruppe

Der Antrag ist per Email mit Anschreiben inklusive Erklärung zu „Antrag an anderer Stelle“ und „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org); Betreff „Bewerbung um ein DGK-Stipendium“.
Die Unterlagen sollen einzeln als PDF der Email angehängt sein.
Der Eingang der Bewerbung wird per Email bestätigt.
Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen.
Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts muss ausgeschlossen werden.

Antrag auf Verlängerung:

Sollte ein Stipendiat sein Forschungsvorhaben im Förderzeitraum nicht beenden können, besteht unter besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit auf kostenneutrale Verlängerung des Förderzeitraums.
Die Anträge auf Verlängerung sollen rechtzeitig (mind. 4 Monate) vor Ablauf des Förderzeitraums in der Geschäftsstelle eingehen.

Der Antrag auf Verlängerung soll folgende Punkte beinhalten:

  • Antragsschreiben nebst präziser und plausibler Begründung für die Verlängerung (Umfang: max. 2 DIN-A4 Seiten, Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand)
  • Zwischenbericht, in der den aktuellen Forschungsstand aufweist (Umfang: max. 1 DIN-A4 Seite, Arial, Schriftgröße 11)
  • Befürwortung und Unterstützung der Verlängerung durch Leiter/-in der Arbeitsgruppe

Über die Verlängerung entscheidet der Vorstand.

Der Antrag auf Verlängerung ist per Email  an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org); Betreff „Verlängerung DGK-Stipendium/ Name des/der Stipendiaten/Stipendiatin“.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (German Cardiac Society)
Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf
Tel.: + 49 211 600692-0
Fax: + 49 211 600692-10
info@dgk.org