Die Ursachen für kardiovaskuläre Erkrankungen werden immer häufiger mit genetischen Problematiken in Verbindung gebracht. Humangenetische Untersuchungen, laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) §7 Abs. 3 und §23 Abs. 2 Nr. 2a müssen von einem fachkundigen Arzt vorgenommen werden.
Gemeinsam mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die DGK einen Online-Kurs zur Vorbereitung auf die notwendige Wissensprüfung erarbeitet, der sich speziell mit den fachgebundenen Fragestellungen für Kardiologen beschäftigt.