Clin Res Cardiol (2022). https://doi.org/10.1007/s00392-022-02002-5

Die Länge des membranösen Septums als Prädiktor für die Notwendigkeit zur Schrittmacher-Implantation nach TAVI
S. Jung1, F. Ammon1, S. Smolka1, M. Moshage1, M. Marwan1, S. Achenbach1
1Med. Klinik 2 - Kardiologie, Angiologie, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen;
Hintergründe
Das Auftreten von Leitungsstörungen, insbesondere des atrioventrikulären (AV-) Blocks und die damit einhergehende Notwendigkeit zur Schrittmacher-Implantation, stellt die häufigste Komplikation nach transfemoralem kathetergestütztem Aortenklappenersatz (TAVI) dar. Eine Ausweitung der Indikationsstellung der TAVI hin zu Patientinnen/Patienten (Pt.) mit niedrigem operativem Risiko setzt voraus, das Risiko für das Auftreten von Leitungsstörungen und somit die Rate an Schrittmacherimplantationen zu reduzieren. Zur Rolle der Länge des membranösen Anteils des interventrikulären Septums als Prädiktor für die Notwendigkeit zur Schrittmacher-Implantation existieren bisher nur wenige Daten. In dieser Arbeit untersuchten wir deshalb die Rolle der Länge des membranösen Septums als potentieller Prädiktor für die Notwendigkeit zur Herzschrittmacher-Implantation in einer großen Kohorte konsekutiver Pt. nach TAVI.

Methoden
In einer Kohorte von insgesamt 1364 Pt. ohne Herzschrittmacher, die eine transfemorale TAVI erhielten, wurden die klinischen und prozeduralen Charakteristika systematisch erfasst. Bei all diesen Pt. erfolgte präinterventionell eine kardiale Computertomographie zur Bestimmung der Fläche und des minimalen und maximalen Diameters des Aortenklappenannulus. Weiterhin wurde eine Messung der Länge des membranösen Septums von der Ebene des Aortenklappenannulus bis zum Beginn des muskulären Septums durchgeführt (siehe Grafik).

Ergebnisse
Das mediane Alter der Pt. betrug 81 (IQR 7) Jahre, 50% waren männlich. Der logistische Euroscore betrug 12,8 (IQR 15,7), der STS-Score 3 (2,7). 9,8% der Pt. zeigten im präinterventionellen Ruhe-EKG einen kompletten Rechtsschenkelblock (RSB). Eine ballonexpandierbare Prothese erhielten 71% der Pt., eine selbstexpandierbare Prothese 29%. Postinterventionell zeigte sich bei n=153 Pt. (11,2%) ein höhergradiger AV-Block mit Notwendigkeit zur Implantation eines Herzschrittmachers. Die mediane Länge des membranösen Septums betrug 3,9 (IQR 2,5) mm bei Pt. mit Notwendigkeit zur Schrittmacherimplanation versus 4,3 (IQR 3,2) mm bei Pat. ohne Notwendigkeit zur Schrittmacherimplantation (p=0.061). In der univariaten Regressionsanalyse erwiesen sich der präinterventionelle komplette RSB (p<0,001, OR 7,8), die selbstexpandierbare Prothese (p=0,002, OR 1,7) und die Länge des membranösen Septums (p=0,027, OR 0,9) als signifikante Prädiktoren für die Notwendigkeit zur Implantation eines Herzschrittmachers. In multivariater Regressionsanalyse verblieben alle drei Parameter relevant, so auch die Länge des membranösen Septums (p=0,009, OR 0,9).

Schlussfolgerungen
Neben in der Literatur bereits ausführlich untersuchten Faktoren, wie dem präinterventionellen kompletten Rechtsschenkelblock oder der selbstexpandierbaren Prothese, erwies sich in der aktuellen Arbeit auch das Vorhandensein eines kurzen membranösen Septums in einer großen Kohorte von TAVI-Pt. als wichtiger anatomischer Prädiktor für das Auftreten von AV-Blockierungen bzw. für die Notwendigkeit zur Schrittmacher-Implantation.  Dies lässt sich durch einen geringeren Abstand zwischen Aortenklappenannulus und His-Bündel und eine hierdurch erhöhte Kompressionsgefahr erklären. Die Ergebnisse dieser Arbeit tragen somit zur Stratifizierung bezüglich eines erhöhten Risikos für die Implantation eines Herzschrittmachers nach TAVI bei.


https://dgk.org/kongress_programme/jt2022/aV1377.html