Clin Res Cardiol 107, Suppl 3, October 2018

Retraction Notice* Bedeutung von Schulsport u. Sport- u. Bewegungstherapie bei gesunden u. chronisch kranken Kindern unter Berücksichtigung eigener Studien zu intensiviertem Schulsport (BREGASS) u. zu AHF, Dm1 u. Asthma
R. Eyermann1
1Rehabilitation f. Kinder & Jugengliche, AHB, Kind-Mutter/Vater-Rehabilitation, Klinik Schönsicht, Berchtesgaden;

Problemstellung: Schulsport wird gegenwärtig weder dem Anspruch gesunder noch chronisch kranker Kinder und Jugendlicher gerecht und repräsentiert ein wesentliches, leider aber weitgehend ungenutztes Präventionsprogramm in der Erziehung zu einem gesunden Lebensstil (Bevölkerungsstrategie).
Bewegung und Sport werden ebenfalls nur unzureichend als wesentliches Behandlungsprinzip adäquat im Therapieregime bei chronisch kranken Kindern gezielt eingesetzt.

Methodik: Eigene Studien zum intensivierten Schulsport (BREGASS-Studie) und zur Sport- und Bewegungstherapie bei Kindern und Jugendlichen mit angeborenen Herzfehlern (AHF), Typ1-Diabetes, und Asthma bronchiale.

Ergebnisse und Diskussion: Für chronisch kranke Kinder ist der Stellenwert von Sport noch viel höher als bei gesunden Kindern: Gesundheit wird vorwiegend nach Sporttauglichkeit, nach gleichwertiger physischer Leistungsfähigkeit gesunder Altersgenossen, bewertet und weniger nach Krankheitssymptomen. Des Weiteren ist Sport in geeigneter Form , wie auch eigene Studien zu angeborenen Herzfehlern, Typ1-Diabetes und Asthma bronchiale dokumentieren, wesentliche Säule im Therapieregime chronischer Krankheiten im Kindesalter. Körperliche Leistungsschwäche hat ihre Ursache oft in ungerechtfertigter Sportrestriktion , zumeist nicht in der Erkrankung selbst. Körperliches Training behebt sie. Sport(therapie)-verbote sind einschneidendste Restriktionen. Ungerechtfertigt erhöhen sie die Betroffenheit chronisch kranker Kinder, beeinträchtigen sie deren motorische und sozialintegrative Entwicklung, gefährden sie das zentripetale Versorgungskonzept und Ziel „bedingter Gesundheit“. Aufgabe des Pädiaters ist die sachkundige Beurteilung der individuellen Belastbarkeit und Sporttauglichkeit, um unnötige Gefährdungen zu vermeiden (regelmäßige sportmedizinische Gesundheitsüberprüfung, (Spiro)-Ergometrie). Bei Sportfreistellungen sollten möglichst nur Teilfreistellungen ausgesprochen werden: „Soviel Sport wie möglich, nur soviel Sportrestriktion wie notwendig!“  Die Entscheidung sollte immer individuell geprägt sein (personalisierte Medizin), Empfehlungstabellen sind nur Anhaltspunkt. Das ärztliche Attest sollte stets verständlich und sportpädagogisch umsetzbar sein. Der Sportlehrer sollte v.a. im kindlichen Präventions- und Rehabilitations-Sport, in allgemeiner (1. Hilfe) sowie spezieller krankheitsbezogener Hilfe geschult sein, wie z.B. bei belastungsinduzierter Bronchokonstriktion (EIA, Asthma bronchiale) und Hypoglykämie (Typ1-Diabetes), und sollte Grundlagen der Hilfe  bei  Sportzwischenfällen mit chronisch kranken Kindern auch an Mitschüler weitergeben.         

Konklusion:
1. Organisationsform und Inhalte des Schulsportes müssen intensiviert und gesundheitsorientiert werden –weg vom nur Leistungsgedanken.
2.  Ausbildungs-Curricula der Sportwissenschaftler sollten mehr pädiatrische Sportmedizin und Krankheitslehre beinhalten.
3. Pädiatrische Sportmedizin in Prävention und Rehabilitation sollte als interdisziplinäre Pädiatrie und als Rehabilitationsforschung chronisch kranker Kinder noch stärker in die Kinder- und Jugendmedizin integriert werden. Es geht nicht nur darum chronisch kranke Kinder am Sport teilnehmen zu lassen sondern Bewegung und Sport als wesentliches Behandlungsprinzip adäquat im Therapieregime gezielt einzusetzen!

 



 


 

 

* Dieses Abstract von Dr. Richard Eyermann wurde durch die Kommission für wissenschaftliche Qualität geprüft und auf Beschluss des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. zurückgezogen.
Herr Dr. Eyermann ist nicht als Autor an der BREGASS-Studie beteiligt gewesen, hat sich jedoch in seinem Abstract als Autor oder sogar Verantwortlicher der BREGASS-Studie ausgegeben.
Für die eindeutige Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hat ihn die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. im Juli 2024 schriftlich gerügt.


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