H179 Revaskularisation: chirurgisch, katheterinterventionell oder gar nicht?
1H.-H.Tillmanns, 2W.Waas, 2H.Hölschermann, 2R.Voss
1Zentr. f. Inn. Medizin Abt.Innere Med., Kardiologie - Angiologie Univ. Giessen, Gießen & 2Gießen.

Sowohl bei Patienten mit stabiler Angina pectoris als auch bei asymptomatischen Patienten stellen eine hämodynamisch relevante Hauptstammstenose der linken Koronararterie und eine koronare 3-Gefäßerkrankung mit stark eingeschränkter linksventrikulärer Funktion eine klare Indikation zur aorto-koronaren Bypass-Operation dar. Andererseits ist bei Vorliegen einer koronaren 1,-2-oder auch 3-Gefäßerkrankung mit dokumentierter Myokardischämie bei Fehlen eines Diabetes mellitus oder einer chronischen dialysepflichtigen Niereninsuffizienz als Revaskularisationsmaßnahme eine perkutane Katheterintervention Methode der Wahl, sowohl bei Patienten mit stabiler Angina pectoris als auch bei asymptomatischen Patienten. Für das dazwischenliegende Patientenkollektiv ergibt sich keine ganz eindeutige Studienlage; aber es sind Leitlinien der American Heart Association und des American College of Cardiology vorhanden, die uns Hilfestellung bei der Auswahl des für den einzelnen Patienten optimalen Therapieverfahrens geben können

(Gibbons et al, ACC /AHA Practice Guidelines, 2002).

Relative/Absolute Kontraindikationen einer perkutanen Koronarintervention oder aorto-koronaren Bypass-Operation:

1.) Keine Angina pectoris oder gering ausgeprägte pectanginöse Beschwerden ohne Evidenz einer nachweisbaren Myokardischämie.

2.) Vorhandensein von Koronararterienstenosen mit <50%iger Lumeneinengung.

3.) Chronische Okklusion eines Koronargefäßes (Verschlussdauer >3Monate) bei ungünstiger Konstellation der Koronaranatomie und nur kleinem Areal einer reversiblen Myokardischämie.

4.) Stark eingeschränkte linksventrikuläre Funktion (LV-Auswurffraktion <25%).

Fazit: Die Auswahl des anzuwendenden Revaskularisierungsverfahrens sollte einerseits die auf Studiendaten fußenden Leitlinien, andererseits aber auch die Besonderheiten des individuellen Patienten und seine Begleiterkrankungen berücksichtigen.