| H78 | Herzkatheter: Zu viele Untersuchungen in Deutschland? |
| 1M.Gottwik, 2S.Schneider, 2J.Senges, für die Arbeitsgemeinschaft leitender kardiologischer Krankenhausärzte | |
| 1Städt. Klinikum Nürnberg Med. Klinik 8 - Kardiologie, Nürnberg; 2Ludwigshafen & 2Ludwigshafen. | |
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Hintergrund: Im europäischen Vergleich werden in Deutschland nach dem Bruckenberger-Report 7.237 Herzkatheter pro Million Einwohner durchgeführt gegenüber Belgien mit 5.279, Albanien mit 29 und 3.183 im EU-Durchschnitt. Methodik: Anhand des ALKK-Registers im K.L. Neuhaus-Datenzentrum in Ludwigshafen können die BQS-konformen Indikationskriterien von April 2001 bis Dezember 2002 abgefragt werden. Ergebnisse: 220.754 Herzkatheter wurden registriert, 65% Männer. Die Entlassungsdokumentation war in 94,4% vollständig. Als Indikationen zur Diagnostik waren angegeben: In 22,9% akutes Koronarsyndrom, 30,8% Zustand nach Myokardinfarkt, 9,4% Zustand nach Bypass, 23,6% nach PCI. 39,1% hatten frühere Koronarangiographien, 13,8% waren Diabetiker. Angina pectoris war in 99,7% angegeben, CCS II/III in 80,6%, CCS IV in 13%, NYHA II+ in 89,9%. Eine Belastungsuntersuchung war in 43,2% durchgeführt. Ausschluss KHK erfolgte in 9,4%. Stenosen < 50% lagen in 9% vor. 69,5% zeigten Läsionen > 50%, 12,1% Vitien und Kardiomyopathien. Tödliche Komplikationen in Zusammenhang mit der Linksherzkatheteruntersuchung wurden in 0,1% registriert, nichttödliche in 0,7%. Schlussfolgerung: Diese Ergebnisse erlauben zwei Aussagen: 1) Die absolute Zahl von Herzkathetern pro Kopf Bevölkerung alleine ist kein Kriterium für deren Indikationsqualität, bestenfalls eine rechnerische Grundlage für eine Kosten-Nutzen-Relation, sofern eine Solidargemeinschaft oder deren Gesundheitsadministration bereit ist, Kosten und Nutzen zu definieren. 2) Wenn in Deutschland auf Seiten der Gesundheitsadministration weiterhin europäische Vergleichszahlen als Nachweis einer Überversorgung mit Herzkatheteruntersuchungen herangezogen werden sollen, müssen gleichzeitig die nach den Kriterien der BQS erhobenen Daten zur Indikation als nicht valide bezeichnet werden, da diese wenigstens im vorgelegten Kollektiv leitliniengerecht Verwendung fanden. |