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Fallpauschalen (DRGs) sollen die gesamte Behandlung eines Patienten über einen Festpreis vergüten und bundeslandweit für fast alle Krankenhäuser gelten, die stationäre medizinische Leistungen erbringen. Behandelt ein Krankenhaus ein Patientenkollektiv, dessen Zusammensetzung von der des DRG-Katalogs differiert (“Inhomogenität”), können die ökonomischen Konsequenzen tiefgreifend sein. Hiervon sind insbesondere Klinken mit Schwerpunktbildung betroffen. So besteht in der Kardiologie des UKM ein überregionaler Schwerpunkt für die Risikostratifizierung und Behandlung von Patienten mit ventrikulären Rhythmusstörungen. Ein relevanter Anteil dieser Patienten erhält dabei eine oder mehrere Herzkatheteruntersuchungen sowie weitere aufwändige Diagnostik (Gen-Analysen, Herzbildgebung) oder Therapien, wie Hochfrequenzablation oder einen implantierbaren Defibrillator. Wird keine dieser letzteren Therapien durchgeführt, werden diese Patienten über den Herzkatheter in die DRG F42 Kreislauferkrankungen ohne akuten Myokardinfarkt mit invasiver Diagnostik eingruppiert (2 Schweregrade). Aufgrund der Diagnose ventrikuläre Tachykardie werden die Patienten dabei in die höherwertige DRG F42A eingruppiert. Im Katalog beträgt die mittlere Verweildauer dabei 4,2 Tage; 1,9% der Patienten dieser DRG hatten die Hauptdiagnose ventrikuläre Tachykardie. In unserer Abteilung hatten 11,7% (!) der Patienten in dieser DRG diese Hauptdiagnose; ihre Verweildauer betrug 7,0 Tage. Der Kostenaufwand lag um 35% über dem Gruppendurchschnitt dieser DRG im UKM und würde dem 1,8fachen der im DRG-Projektbericht kalkulierten Kosten entsprechen. Als Konsequenz kann eine bedeutsame Unterdeckung resultieren. Zudem werden Fehlanreize gesetzt, die dazu führen könnten, dass entweder die notwendige Diagnostik reduziert wird, oder ein größerer Teil dieser Patienten einen Defibrillator erhält, um so die entstandenen Kosten durch Eingruppierung in eine besser vergütete DRG auszugleichen. Die Fachgesellschaften sind daher gefordert, in den fachspezifischen DRGs relevante Abbildungsschwächen und Inhomogenitäten zu identifizieren und über Eingaben beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Abhilfe vorzuschlagen.
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