| P417 | Therapieverschlüsselung in der Echokardiographie und in der Magnetresonanztomographie mit dem neuen erweiterten OPS Version 2.1. |
| 1M.Claus, 2K.Kronberg | |
| 1OFFIS, Oldenburg; 2Klinikum Oldenburg, Oldenburg. | |
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Hintergrund Seit 1996 ist in Deutschland für alle Krankenhäuser die Verschlüsselung von Prozeduren in der Medizin nach dem Operationenschlüssel OPS-301 verpflichtend. In der ersten Version 1.1 wurden aber weder Ultraschall noch MR berücksichtigt. Auch die folgenden Versionen 2.0 und 2.1 enthielten keine passenden Codes. Erst mit der erweiterten Fassung des OPS-301 Version 2.1 vom 31.03.2003 wurde diese Lücke geschlossen. In der Kardiologie des Klinikum Oldenburgs sollte die Erfassung dieser neuen Codes mit dem dort im Ultraschall und MR eingesetzten Dokumentationssystem GO-Echo durchgeführt werden. Die Erweiterung der Software wurde in Kooperation mit dem Institut OFFIS realisiert. Umsetzung Zunächst wurde die Struktur der neuen OPS-Codes (Erste Codeziffer “3”) untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass Untersuchungsmethoden differenziert nach Körperregionen und Technik verschlüsselt werden, allein für kardiologischen Ultraschall und MR über 65 neue Codes existieren, das Codierungsschema nicht einheitlich ist und einige Techniken nicht abgebildet sind. Daraufhin wurde entschieden, dass, Aufgrund der Komplexität und Uneinheitlichkeit, die Codierung automatisch vom Dokumentationssystem durchgeführt werden muss. Hierfür wurde dann eine Matrix aus Anhakfeldern entworfen, die alle Kombinationen von Untersuchungsmethoden und Körperregionen enthält. Diese wird, abhängig von dem vom Arzt verwendeten Ultraschall- bzw. MR-Gerät, weitgehend automatisch ausgefüllt. Abschliessend werden die Codes generiert und ausgedruckt oder per HL7-Schnittstelle exportiert. Fazit Trotz der Schwächen des OPS ist seine Erweiterung begrüßenswert, da hierdurch erstmals die Dokumentation der angesprochenen kardiologischen Leistungen möglich ist. Aufgrund der durchdachten Erweiterung des Dokumentationssystems GO-Echo entsteht für den Kardiologen kein weiterer administrativer Aufwand. |