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Wissenschaftliches Fehlverhalten erkennen ist wichtig – besser ist jedoch wirksame Prävention

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Statement Dr. Robert Paul Königs, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erhält jedes Jahr rund 18.000 Anträge auf Unterstützung wissenschaftlicher Projekte. In seltenen Fällen geht es dabei nicht mit rechten Dingen zu – auch Forschungsförderer sind immer wieder mit Betrug in der Wissenschaft konfrontiert. Diese Fälle gilt es zu erkennen, vor allem aber ein Umfeld zu schaffen, in dem die Antragstellenden aus eigenem Antrieb korrekt agieren.

Gute Wissenschaftliche Praxis ist für Forschungsförderorganisationen ein zentrales Anliegen. Die DFG hat bereits Ende der 1990er Jahre Empfehlungen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis erarbeitet und herausgegeben. Die DFG als Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft besteht seit damals darauf, dass es bei allen Mitgliedsorganisationen und allen Organisationen, aus denen Anträge gestellt werden, für Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens feste Verfahren gibt. Ohne eine solche Regelung nimmt die DFG keine Anträge mehr entgegen. Um aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, überarbeitet die DFG ihre Empfehlungen derzeit. So werden sogenannte Whistleblower, also Personen, die das wissenschaftliche Fehlverhalten anderer melden, einerseits besser geschützt, aber auch besser in das Wissenschaftssystem eingebunden.

Darüber hinaus beschäftigt sich die DFG auch mit der Frage, wie man mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs umgeht. Denn uns geht es vor allem darum, wissenschaftliches Fehlverhalten von Grund auf zu verhindern: Daher sorgt die DFG dafür, dass die Standards korrekten wissenschaftlichen Verhaltens unter anderem Bestandteil des Curriculums für angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein müssen. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass ein Umfeld, in dem enormer Druck auf jungen Forschenden liegt und zusätzlich mehr Wert auf die Quantität als auf die Qualität der Arbeiten gelegt wird, unredliches Arbeiten begünstigt.

Wir wünschen uns schließlich, dass die Ombudsleute an den Universitäten sichtbarer werden und dass das existierende System auch in Anspruch genommen wird.

Trotz aller Präventivmaßnahmen kommt es aber doch immer wieder vor, dass im Zuge der Antragstellung bei der DFG wissenschaftliches Fehlverhalten aufgedeckt wird. In solchen Fällen können relativ empfindliche Sanktionen verhängt werden: Beispielsweise kann den Schuldigen die Antragsberechtigung bei der DFG auf Zeit aberkannt werden. Vor allem aber nimmt die Reputation erheblichen Schaden, wenn eine Fälschung oder ein Plagiat nachgewiesen sind. Und das ist im Wissenschaftsbetrieb nach wie vor ein ziemlich scharfes Schwert.

Zum Glück wird dergleichen jedoch nur selten notwendig. Die DFG bearbeitet pro Jahr rund 18.000  Projekte. Darunter finden wir weniger als zehn Fälle von betrügerischem Fehlverhalten. Für ganz Deutschland liegen leider keine genauen Zahlen vor. Eine aktuelle Untersuchung der amerikanischen National Science Foundation fand in 8.000 betrachteten Anträgen 100 Fälle von Plagiatsverdacht. Das sind 1,25 Prozent. Diese Zahl liegt zwar höher als erwartet, zeigt jedoch auch, dass die allermeisten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler redlich arbeiten.

Wenn denn Fehlverhalten vorliegt, sehen wir uns auch die Rolle der Laborleiter genauer an. Denn es genügt nicht, als Vorgesetzter zu betonen, selbst nicht gefälscht zu haben. Vielmehr darf es einer Leitungsperson nicht egal sein, wenn es im eigenen Labor zu Fehlverhalten kommt. Daher gilt es, mehr Bewusstsein für wissenschaftlich korrektes Verhalten zu schaffen. Insofern haben die prominenten Fälle der letzten Zeit auch eine gute Seite: Sie haben dazu beigetragen, die Sensibilität für das Problem zu schärfen.

 

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Prof. Dr. Eckart Fleck

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