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Die Fahndung nach wissenschaftlichen Betrügern

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Statement Professor Dr. Jürgen Schrader, Düsseldorf 

Die deutschen Universitäten haben sich in unterschiedlichem Ausmaß ein Regelwerk gegeben, das zum Teil sehr genau festlegt, was Fehlverhalten in der Wissenschaft ausmacht. In der medizinischen Forschung kann man im Wesentlichen auf zwei Formen wissenschaftlichen Betruges stoßen: Plagiate und gefälschte Resultate.

Wenn eine Universität begründete Hinweise hat, dass nicht regelkonform gearbeitet wurde, dann kann/muss auch die jeweilige Fachgesellschaft aktiv werden. Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass eine Mitgliedschaft entzogen wird, bei minder schweren Verstößen wird man sich ein abgestuftes Vorgehen überlegen. Zu meiner Freude muss ich allerdings sagen, dass wir in der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie bislang nicht tätig werden mussten. 

Etwas anders liegt der Fall, wenn Geldmittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Spiel sind. In solchen Fällen wird seitens der DFG eine eigene Kommission eingesetzt, die den Vorwurf überprüft. Schließlich geht es dabei ja um öffentliche Gelder, die an exzellent eingestufte Projekte vergeben werden. Stellt sich heraus, dass plagiiert oder gefälscht wurde, dann werden Sanktionen ausgesprochen. Je nach Schweregrad ist das Strafmaß unterschiedlich und reicht von einer Rüge bis zum permanenten Verlust der Fördermöglichkeiten durch die DFG. Das kann in der Wissenschaft durchaus das Karriereende bedeuten. Auf Sanktionen der DFG werden dann auch die entsprechende Universität und die Fachgesellschaften reagieren, in denen der betroffene Wissenschaftler Mitglied ist. In schweren Fällen kann das durchaus den Job kosten. 

Um Betrug in der Praxis feststellen zu können, gibt es heute eine Reihe von Hilfsmitteln. Spezielle Computersoftware kann Plagiate finden, man erkennt gespiegelte oder wiederverwendete Grafiken, kann Statistiken überprüfen und weit mehr. In der Regel hat man aber zunächst nur Hinweise, dass mit einer bestimmten Publikation etwas nicht stimmt. In solchen Fällen ist eine genaue Prüfung angesagt. Diese übernimmt an den Universitäten üblicherweise eine „Kommission für gute wissenschaftliche Praxis“. 

Die Maßstäbe, die an wissenschaftliches Arbeiten angelegt werden, sind in den letzten Jahren strenger geworden. Beispielsweise muss heute klar dokumentiert werden, was die verschiedenen Autoren einer wissenschaftlichen Publikation zu dieser Publikation beigetragen haben. Sogenannte „Ehrenautorschaften“, also das Hinzufügen unbeteiligter Personen zur Autorenlisten, sind heute nicht mehr akzeptabel.

 

Kontakt:

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Prof. Dr. Eckart Fleck

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Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine gemeinnützige wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit mehr als 8200 Mitgliedern. Sie ist die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder und die Erstellung von Leitlinien. Weitere Informationen unter www.dgk.org