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Versorgung mit Herzschrittmachern und Implantierbaren Defibrillatoren entspricht in Deutschland sehr hohen Qualitätsstandards

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Dresden, 11. Oktober 2013 „In den meisten Zentren in Deutschland klappt die Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren ausgezeichnet“, fasst Prof. Dr. Bernd Nowak (CCB, Cardioangiologisches Centrum Bethanien, Frankfurt am Main) die Ergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung für diese Geräte zusammen. Wer also in Deutschland mit einem solchen Gerät versorgt wird, kann davon ausgehen, dass er nach höchsten Qualitätsstandards behandelt wird. Das betrifft eine ständig steigende Zahl von Menschen, denn immer mehr herzkranke Patienten erhalten heute implantierbare „Devices“. Diese Eingriffe unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Die Beteiligung an einem Verfahren zur Qualitätssicherung ist mittlerweile verpflichtend für Zentren, die solche Geräte implantieren. Die Einhaltung der Qualitätsstandards überwacht das AQUA – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen.

Allerdings entsprachen nicht alle Zentren den von AQUA eingeforderten Qualitätskriterien. Das kann, so Prof. Nowak, eine Reihe von Gründen haben: „Manchmal kann das einfach eine unglückliche Konstellation sein. Das trifft besonders auf kleinere Häuser zu. Wenn ein Krankenhaus im Jahr nur zehn Herzschrittmacher einsetzt und mit einem davon geht etwas schief, wird das Haus mit einer Fehlerrate von zehn Prozent als problematisch auffällig. Ereignet sich dieser Fall in einem großen Zentrum, wo hunderte Patienten Herzschrittmacher erhalten, fällt er statistisch kaum ins Gewicht.“ Deshalb wird mit Zentren, die in der Auswertung des AQUA nicht so gut abschneiden, zunächst das Gespräch gesucht. „Man sieht sich die Fälle gemeinsam an. Dabei kann sich herausstellen, dass die entstandenen Komplikationen nicht auf ärztliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, sondern ihren Ursprung zum Beispiel in einer besonders komplexen Erkrankung haben“, so Prof. Nowak. „Selbst wenn suboptimal gearbeitet wurde, versucht man, gemeinsam mit dem Zentrum Lösungen zu finden und zur Verbesserung der Qualität beizutragen.“

In sehr seltenen Fällen treffe man dabei auf Beratungsresistenz. Dann schalten sich die Kassen und zuständigen Lenkungsgremien der Länder ein, was dazu führt, dass bestimmte Eingriffe in solchen Häusern nicht mehr durchgeführt werden können. Dies sind, so Prof. Nowak, allerdings sehr seltene Ausnahmefälle. 

Wie gut die Qualität der Versorgung mit Herzschrittmachern bereits ist, lässt sich an der fast flächendeckenden Umsetzung der entsprechenden Leitlinien erkennen, die 2012 zu 96,6 Prozent befolgt wurden – im Jahr 2006 traf dies noch zu 87,3 Prozent zu. Diese Verbesserung lässt die Wirksamkeit der Qualitätssicherung erkennen.

Bei Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren besteht die Gefahr, dass es zu Problemen mit den Elektroden kommt. Damit ein Krankenhaus den Qualitätsstandards entspricht, darf es dort in maximal 6 Prozent der Fälle zu solchen Elektrodenproblemen kommen. Prof. Nowak: „Die meisten Häuser liegen da weit darunter. Im bundesweiten Durchschnitt treten Elektrodenprobleme bei 3,2 Prozent der implantierten Aggregate auf. Allerdings lagen von 905 überprüften Häusern 155 rechnerisch über der geforderten Fehlerquote von maximal sechs Prozent. Das ist in vielen Fällen, wie bei den erwähnten kleinen Krankenhäusern, eine rein rechnerische Angelegenheit, zum Teil gibt es aber auch Zentren mit Verbesserungsbedarf.“

Einen gewissen Verbesserungsbedarf hat allerdings auch das System der Qualitätssicherung selbst. Als größte Schwierigkeit nennt Prof. Nowak die mangelnde Überprüfbarkeit von Patienten und Devices über einen längeren Zeitraum. Das führe zum Beispiel dazu, dass jene Fälle nicht im System aufscheinen, in denen sich Patienten bei Komplikationen an ein anderes Haus wenden, als an jenes, in dem das Device implantiert wurde. An Lösungen wird gearbeitet, wobei die strengen deutschen Datenschutzauflagen eine Verfolgung individueller Patienten durch das Gesundheitssystem erheblich erschweren. Als positives Gegenbeispiel führt Prof. Nowak die skandinavischen Staaten an, wo die Nachverfolgung über die Sozialversicherungsdaten möglich ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine gemeinnützige wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit mehr als 8500 Mitgliedern. Sie ist die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder und die Erstellung von Leitlinien. Weitere Informationen unter www.dgk.org