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Übergangsfrist für die Beantragung der Zusatzqualifikation“Kardiale Magnetresonanztomographie“ beginnt

Ab heute kann der Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation „Kardiale Magnetresonanztomographie (CMR)“ im Rahmen der Übergangsregelung gestellt werden.

Wer bereits über ein Zertifikat der SCMR, EACVI oder die Fachkunde MRT der Landesärztekammern verfügt, kann dieses als entsprechendes Zertifikat der DGK anerkennen lassen. Auch Zentren können ab heute akkreditiert werden. Für alle anderen Kandidaten wird der reguläre Zertifizierungsprozess zeitnah beginnen.

Alle Informationen und Formulare zur Beantragung des Zertifikates finden Sie hier.